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Wie darf ich eine Sprachaufnahme verwenden?

1. November 2016

Warum kostet eine Sprachproduktion im einen Fall nur halb so viel wie die Andere? Der Zeitaufwand beider Produktionen war doch jeweils der Gleiche? Solche Fragen zum Verwertungsrecht können aufkommen und sollen im Folgenden beantwortet werden.

Anlässe, Sprachaufnahmen in Auftrag zu geben, gibt es viele: In einem E-Learning sollen die Mitarbeiter geschult werden. Für ein Telefonsystem werden aufgrund aktueller Änderungen neue Prompts benötigt. Ein neues Produkt soll mit einem Spot beworben werden. Im Folgenden wird dafür das Konzept erstellt, ein Text ausgearbeitet und in einem Studio aufgenommen. Ist man schließlich im Besitz dieser Aufnahme, kann man mit ihr machen was man will, schließlich wurde dafür ja bezahlt, oder? So einfach ist das leider nicht.

Ein Text kann mit Profisprechern im Tonstudio meist recht schnell eingesprochen werden. Aber die Zeit, die ein Sprecher im Studio mit der Aufnahme verbringt, sagt in vielen Fällen nicht viel über die tatsächlich für die Kunden entstehenden Kosten aus. Denn genau wie bei allen anderen immateriellen Gütern muss vertraglich genau festgelegt werden, wo, wie und für wie lange eine Sprachaufnahme verwendet werden darf. Man spricht hier von den sogenannten Verwertungsrechten. Diese sorgen dafür, dass die Gage, welche ein Sprecher verdient, sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Man sollte daher im Stande sein, folgende Fragen beantworten zu können: Wo darf die Aufnahme verwendet werden? Wie lange darf die Aufnahme verwendet werden? Darf die Aufnahme verändert werden? Jede seriöse Sprecheragentur gibt zu diesen Themen Auskunft, trotz allem kann die Fülle an Begriffen im ersten Moment verwirren. Daher sollen im Folgenden kurz die wichtigsten zu beachtenden Faktoren erläutert werden.

Layout …

Kommt ein Sprecher ins Studio um ein bestimmtes Wording einzusprechen, so spricht man vom Layout. Dieses entlohnt die künstlerische Leistung des Sprechers und den Zeitaufwand. Das Layout kann pauschal für einen Aufnahmezeitraum (etwa 1 Stunde) oder für eine bestimmte Wortzahl, bzw. Wortfolge vereinbart werden. Hier sollte beachtet werden, dass in diesem Fall auch Wortumstellungen, -streichungen, oder –ergänzungen eventuell als eigenständige Variante mit einer separaten Layoutgebühr veranschlagt werden.

… und Buyout

Auch wenn die eigentliche Arbeit des Sprechers hier abgeschlossen ist, haben die Kunden noch nicht das Recht, die Aufnahme irgendwo zu verwenden. Hierfür wird das Buyout benötigt, welches dafür sorgt, dass der Sprecher für das „Verleihen“ seiner Stimme angemessen bezahlt wird. Buyouts können zeitlich begrenzt oder unbegrenzt gelten. In der Regel gelten sie für ein Jahr. Zeitlich unbegrenzte Buyouts werden häufig mit Faktor 3 berechnet.

verwertungsrecht

Genauso gibt es Unterscheidungen in der Reichweite der Sprachaufnahme. Läuft diese im TV oder Kino, gibt es lokale, nationale und internationale Tarife, wobei die Faustregel gilt: Je mehr Menschen erreicht werden, desto teurer das Buyout. Bei der Nutzung im Internet kann man natürlich keine regionale Begrenzung erreichen und auch die zeitliche Nutzung ist eine Grauzone. Zwar kann bei offizieller Nutzungsdauer von einem Jahr nach Ablauf verlangt werden, die Aufnahme nicht mehr auf kundeneigenen Webseiten, YouTube Kanälen oder Social-Media Plattformen zu verwenden, jedoch kann nicht sichergestellt werden, dass die Aufnahme dann auch wirklich nicht mehr auffindbar ist. Teils wird daher die Nutzung im Internet gleich ohne zeitliche Begrenzung berechnet.
Weitere Verbreitungskanäle für Sprachaufnahmen sind interne Systeme, Nutzung für Messen, Konferenzen oder gar Stadiondurchsagen. Hier müssen Preise einzeln abgeklärt werden

Werden Aufnahmen gekürzt und somit in ihrem Sinn verändert, handelt es sich um ein Cut-Down. Anhänge, also Spoterweiterungen gelten als Tag-Ons, auch hier wird die Struktur eines bestehenden Spots verändert. Das ist rechtlich unzulässig, es sei denn dies wurde so abgesprochen und über eine extra Gage finanziell abgegolten. Denn theoretisch könnte ein Kunde andernfalls eine Sprachaufnahme neu aufteilen, etwa durch Abtrennung eines eingesprochenen Audiologos, und dieses in einem anderen Kontext verwenden.

Da oftmals nicht schon von Anfang an klar ist, ob Sprachaufnahmen in veränderter Form wiederverwendet werden sollen und die Abklärung im Nachhinein häufig zeitintensiv ist, kommt es vor, dass gleich ganze Verwertungspakete gebucht werden. Hierbei wird bereits im Voraus festgelegt, welche Änderungen an der Aufnahme vorgenommen werden dürfen. Für die Sprecher kann dies den Vorteil haben, dass sie für Verwertungen bezahlt werden, die letztendlich nie umgesetzt werden. Den Auftraggebern ermöglicht es eine bessere Kostenplanung, zumal die Verwertungsrechte im Paket günstiger sind als bei Einzelbuchung.

Letztendlich entscheidet jeder Sprecher selbst über die Gagen, die er verlangt. Besonders bekannte Stimmen sind daher augrund ihres Wiedererkennungswertes oft teurer als die von Sprechern, die weniger im Werbe- oder Synchronbereich tätig sind. Solange mit Profisprechern gearbeitet wird, sagt dies zwangsläufig jedoch nicht viel über die Qualität der Aufnahme aus.

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